Über wieviel Geld reden wir eigentlich?
Wieviel Geld steht für den DigitalPakt Schule in Zahlen zur Verfügung?
Die Summen, mit denen der Bund die Länder und Gemeinden bei Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur unterstützt sind nicht unerheblich.
Über einen Zeitraum von fünf Jahren stellt der Bund mittlerweile insgesamt 6,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Für diese Legislaturperiode sind somit 3,5 Milliarden Euro vorgesehen.
Kommunale und private Schulträger bzw. Länder bringen einen zusätzlichen finanziellen Eigenanteil ein, da die Bundesmittel den Charakter von Finanzhilfen haben. Vor diesem Hintergrund kann man also von einem Gesamtvolumen von 7 Milliarden Euro sprechen.
Auf jede der rund 40.000 Schulen in Deutschland entfällt rein rechnerisch ein Betrag von 137.000 Euro. Das sind pro Kopf – bei derzeit circa 11 Millionen Schülerinnen und Schüler – 500 Euro pro Schüler. Im Hinblick auf den DigitalPakt Schule gilt hierbei das Bemessungsprinzip. Jedes Land legt dabei die genaue Mittelaufteilung in seiner Förderbekanntmachung fest. Somit hängt die Aufteilung zum Beispiel von bestimmen Größen, wie dem Sockelbetrag pro Schule oder auch von der Anzahl der Schülerinnen und Schüler ab.
Die Corona-Pandemie ist eine besondere Herausforderung für das Schulsystem
Als Folge der Corona-Pandemie und der daraus folgenden Schulschließungen wurde der DigitalPakt Schule in Zahlen um drei Zusatzvereinbarungen im Umfang von insgesamt 1,5 Milliarden Euro im Jahr 2020 ergänzt. Dadurch soll die Anschaffung von
- Werkzeugen zur Erstellung von digitalen Inhalten sowie von
- ausleihbaren schulischen mobilen Endgeräten für Schülerinnen und Schüler und auch
- für die IT-Administration sowie die von
- Leihgeräten für Lehrkräfte
ermöglicht werden.
DigitalPakt Schule in Zahlen - Wo stehen wir heute?
Fast 488 Millionen Euro sind bis zum 31.12.2020 aus dem DigitalPakt abgeflossen. Bei rund 875 Millionen Euro liegt die Mittelbindung.
Bis wann sind eigentlich die letzten Fördermaßnahmen aus dem DigitalPakt Schule zulässig?
Die Länder haben die Investitionsmaßnahmen in den Schulen gegenüber dem Bund bis zum 31. Dezember 2025 vollständig abzurechnen gemäß §11 Abs. 6 der VV.
Die letzten Mittelanforderungen aus dem DigitalPakt Schule sind von den Schulträgern einige Monate zuvor nach Maßnahmenabschluss beim Land einzureichen. Dies geht insofern aus den nötigen Verwaltungsschritten für die Prüfung und Auszahlung hervor.
Eine Ausnahme stellen die länderübergreifenden Investitionsmaßnahmen dar. Ihre vollständige Abrechnung hat demnach bis zum 31. Dezember 2026 zu erfolgen (§11 Abs. 6 VV). Auch hierfür gilt, dass die letzten Mittelanforderungen zum Projektende ebenfalls mit angemessenem Vorlauf einzureichen sind.
Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung